Rauchmelderpflicht

Rauchmelder Pflicht – für mich keine Pflicht.  Seit Jahren lebe ich mit diesen genügsamen Hausmitbewohnern.
Ich empfehle daher – auch ohne Rauchmelderpflicht – größtmögliche Sicherheit zu wählen. Also auch freiwillig großzügig diese Lebensretter zu installieren.

Rauchmelder können auch Ihr Leben schützen!

Nachfolgend mehr zu den Pflicht Vorschriften

Rauchmelderpflicht

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In den letzten Jahren haben die Gesetzgeber erkannt, dass die Brandgefahr in Wohnbereichen zum Problem werden kann, wenn nicht ein ausreichender Schutz in Form eines Rauchmelders vorhanden ist. So wurde die Pflicht ins Leben gerufen, im Kinder- und Schlafzimmer einen Rauchmelder zu haben. Die Pflicht besteht aber nicht landesweit, sondern es gibt zahlreiche Bundesländer, die diese Pflicht eingeführt haben.

– Baden-Württemberg,
– Bayern,
– Bremen,
– Hamburg,
– Hessen,
– Mecklenburg-Vorpommern,
– Niedersachsen,
– Nordrhein-Westfalen,
– Rheinland-Pfalz,
– Saarland,
– Sachsen-Anhalt,
– Schleswig-Holstein oder
– Thüringen

sind die Bundesländer, die sich dem Schutz vor Brandgefahren verschworen haben. Hier ist es Pflicht im eigenen Wohnbereich im Schlaf- und Kinderzimmer einen Rauchmelder zu installieren.

Baden-Württemberg
Seit 2013 besteht die Pflicht in allen Wohnungen.

Bayern
Seit 2013 besteht die Pflicht in allen Wohnungen, wobei besondere Flure, Kinderzimmer und Schlafzimmer geschützt werden sollen.

Bremen
In allen Wohnungen beteht seit 2010 diese Pflicht, wobei Flure, Schlafzimmer und Kinderzimmer geschützt werden sollen.

Hamburg
Bereits seit 2006 besteht im diesem Bundesland die Rauchmelderpflicht. In allen Wohnungen, sowie Kinderzimmer, Fluren und Schlafzimmern sollte man jetzt diesen Schutz installieren.

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Hessen
In Hessen besteht die Pflicht seit 2005 und hier müssen in allen Wohnungen, die Flure, Schlafzimmer und Kinderzimmer mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

Mecklenburg-Vorpommern
Seit dem Jahr 2006 besteht die Pflicht in diesem Bundesland in allen Wohnungen. Hierbei sollen Flure, Kinderzimmer und Schlafzimmer mit einem Rauchmelder bestückt werden.

Niedersachsen
In allen Wohnungen dieses Bundeslandes besteht seit 2012 die Rauchmelderpflicht. Hier müssen Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure damit ausgestattet werden.

Nordrhein-Westfalen
Erst seit 2013 * hat auch dieses Bundesland die Rauchmelderpflicht. Flure, Schlafzimmer und Kinderzimmer müssen damit ausgestattet sein.

Rheinland-Pfalz
Schon seit 2003 ist es in allen Wohnungen Pflicht, dass Flure, Schlafzimmer und Kinderzimmer mit einem Rauchmelder versehen sind.

Saarland
Im Jahr 2004 haben die Verantwortlichen des Bundeslandes die Rauchmelderpflicht eingeführt, sodass neben Fluren, Kinderzimmern und Schlafzimmern auch Umbauten und Neubauten mit diesem Brandschutz versehen werden muss.

Sachsen-Anhalt
Flure, Kinderzimmer und Schlafzimmer in diesem Bundesland müssen in allen Wohnungen mit einem Rauchmelder seit dem Jahr 2009 versehen werden.

Schleswig-Holstein
Seit dem Jahr 2005 besteht in diesem Bundesland die Rauchmelderpflicht. So müssen in allen Wohnungen im Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur mit einem Rauchmelder versehen werden.

Thüringen
Kinder- und Schlafzimmer sowie die Flure in allen Wohnungen, in diesem Bundesland besteht für alle diese Bereiche eine Rauchmelderpflicht.

Wer sich genauer über die Rauchmelderpflicht eines Bundeslandes informieren will, der sollte sich die aktuelle Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes anschauen und hier die Verordnung nachlesen.

* Galt für Neubau Objekte

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Jetzt wird es ernst in Nordrhein Westfalen.

Rauchmelder Pflicht für alle Wohnungen / WohnHäuser in NRW

In der Pflicht ist jeweils der Eigentümer. Entweder als Vermieter, aber natürlich auch bei Selbstnutzung.

Eigentümer,die diese Vorschrift mißachten, riskieren Gesundheit und Leben der Mieter.

Allerdings ist auch der Versicherungsschutz für die Immobilie (Gebäudeversicherung) gefährdet.

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